Gemäß § 139 Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) wirken Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in allen Angelegenheiten der Werkstätten mit, die ihre Interessen berühren.
Grundlage der Mitwirkung der Werkstatt-Beschäftigten der Lebenshilfe Lemgo e. V. ist
In der Mitwirkungs-Ergänzungs-Ordnung sind die für alle Werkstätten der Lebenshilfe Lemgo maßgebenden Mitwirkungsinhalte sowie die Grundsätze zur Wahl, Zusammensetzung und Arbeitsweise der Werkstatträte und der ergänzenden Gremien, soweit sie über Festlegungen der MVO hinausgehen, beschrieben.
Organe der Mitwirkung in der Werkstatt Begatal, Werkstatt Großer Stein und Werkstatt Laubke sind der Werkstattrat der Werkstatt Begatal / Großer Stein und der Werkstattrat der Werkstatt Laubke sowie der Gesamt-Werkstattrat der Lebenshilfe Lemgo e. V.
In der Werkstatt Begatal und Werkstatt Großer Stein und ihren Außenstellen sind außerdem Gruppensprecher-Räte (GR) und der Elternbeirat (EB) eingerichtet. Sie dienen zur Unterstützung der Mitwirkung der Beschäftigten.
In den Gruppensprecher-Räten wirken die gewählten Gruppensprecher der Gruppen und Abteilungen sowie der Außenstellen der jeweiligen Werkstatt Begatal oder Werkstatt Großer Stein beim Informationsaustausch zwischen dem Werkstattrat und den jeweiligen Beschäftigtengruppen mit. Im Elternbeirat wirken die gewählten Vertreter der Angehörigen und der gesetzlichen Betreuer von Beschäftigten der Werkstatt Begatal und Werkstatt Großer Stein gemeinsam auf der Grundlage des § 149 (4) SGB IX mit.