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Was ist Ambulant Unterstütztes Wohnen?
Selbstständiges Wohnen, den Alltag bewältigen bedeutet …
… für sich verantwortlich zu sein
… Selbstbestimmung
… über den Tagesablauf eigenständig zu entscheiden
Voraussetzungen
- Erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung
- wir erwarten Bereitschaft zur Zusammenarbeit
Kostenfinanzierung
Der überörtliche Sozialhilfeträger, d. h. der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) über SGB XII §53/54 in Verbindung mit SGB IX §1, 9 und 55. Bei Überschreitung von bestimmten Vermögens- und Einkommensgrenzen ist ein Eigenanteil zu zahlen. Für Miete und Lebensunterhalt stehen in der Regel Werkstattlohn, Grundsicherung oder Rente zur Verfügung. Bei der Beantragung dieser Hilfen unterstützen wir Sie gerne.
Interesse?
Termin zu einem Informationsgespräch ausmachen
individuelles Hilfeplangespräch mit Antragstellung an den Kostenträger
Umfang und Inhalt der Hilfe werden in der Hilfeplankonferenz durch den LWL festgelegt