Änderung in den Wohnbereichen durch Corona

Änderung in den Wohnbereichen durch Corona

Zum 22.11.2021 ändern sich die Vorgaben zu Corona-Testungen in unseren Wohneinrichtungen. Hier finden Sie eine Übersicht.

Wenn keine vollständige Impfung oder eine Genesung vorliegt, sehen die Testungen folgendermaßen aus:

  • BesucherInnen – das negative Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein.
  • BewohnerInnen – werden drei Mal die Woche mit einem Corona- Schnelltest getestet.
  • MitarbeiterInnen – müssen täglich getestet werden, wenn noch gar keine Impfung erfolgt ist. Sonst erfolgt die Testung wie bei den BewohnerInnen.

Als vollständig geimpft gelten alle Personen deren letzte erforderliche Impfdosis nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben, welche mindestens 14 Tage zurück liegt.