Das Arbeitsentgelt der beschäftigten Mitarbeiter/innen beträgt ab dem 01.01.2021 monatlich zwischen 99,- und 299,- Euro. Zusätzlich zum Arbeitsentgelt wird durch den Sozialhilfeträger monatlich ein Arbeitsförderungsgeld in Höhe von 52,- Euro gezahlt. Die Beschäftigten sind für die Dauer der Tätigkeit in der Werkstatt sozialversichert.
Im Berufsbildungsbereich wird entsprechend der jeweiligen individuellen Voraussetzungen ein Ausbildungs- oder Übergangsgeld durch den Maßnahmeträger (i. d. R. Agentur für Arbeit oder Rentenversicherungsträger) gezahlt.
Beschäftigte, die eine Erwerbsunfähigkeits- bzw. Erwerbsminderungsrente beziehen, erhalten das Werkstattentgelt als Zusatzverdienst.
Die Tätigkeit in der Werkstatt bietet den Beschäftigten neben einem Beitrag zur finanziellen Absicherung vor allem Möglichkeiten zum Aufbau und zur Festigung sozialer Kontakte, zur Tagesstrukturierung und zur Vorbereitung einer möglichen (Wieder-) Eingliederung in das Berufsleben.

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