Erneute Verlängerung der Corona-Regelungen für die WfbM bis zum 18. Juni 2021

Erneute Verlängerung der Corona-Regelungen für die WfbM bis zum 18. Juni 2021

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe informiert uns in einem Schreiben:

Die Corona-Betreuungsverordnung NRW wurde bis zum 18. Juni 2021 verlängert. Mit den absinkenden Inzidenzzahlen ist eine Rückkehr zum Vollbetrieb in den WfbM alsbald zu erwarten. Noch aber ist eine kurzfristige Rückkehr zum Vollbetrieb bei vielen WfbM nicht organisierbar. Daher haben sich die Landschaftsverbände in Absprache mit dem MAGS entschieden, die Corona-Regelungen zunächst um zwei Wochen ebenfalls bis zum 18. Juni 2021 zu verlängern; die weiteren Überlegungen werden kurzfristig zwischen allen Beteiligten (Landschaftsverbände, MAGS, Vertretungen WfbM und LAG Werkstatträte) abgestimmt. Dabei werden dann auch Organisationszeiten Berücksichtigung finden.

So ist es möglich, sowohl dem Gesundheitsschutz Rechnung zu tragen als auch die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ggf. in anderer Form an anderem Ort zu erbringen.