Erneute Verlängerung der Corona-Regelungen für die WfbM bis zum 6. Juni 2021

Erneute Verlängerung der Corona-Regelungen für die WfbM bis zum 6. Juni 2021

Diese Mitteilung erreichte uns gestern vom LWL-Inklusionsamt Arbeit.

„Noch ist uns keine Verlängerung der Corona-Betreuungsverordnung NRW bekannt. Da aber ein Betretungsverbot für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) weiterhin nicht zu erwarten ist und eine kurzfristige Rückkehr zum Vollbetrieb nicht organisierbar ist, haben sich die Landschaftsverbände entschieden, die Corona-Regelungen um zwei Wochen bis zum 6. Juni 2021 zu verlängern.“

„So ist es möglich, sowohl dem Gesundheitsschutz Rechnung zu tragen als auch die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ggf. in anderer Form an anderem Ort zu erbringen.“