Erneute Verlängerung der Corona-Regelungen für WfbM

Erneute Verlängerung der Corona-Regelungen für WfbM

Die aktuellen Corona-Regelungen auf Bundesebene wurden bis zum 09. Mai 2021 verlängert. Ein Betretungsverbot für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) ist weiterhin nicht zu erwarten. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe verlängert daher seine Regelungen in Absprache mit dem MAGS und dem Landschaftsverband Rheinland zunächst ebenfalls bis zum 09. Mai 2021.

So ist es möglich, sowohl dem Gesundheitsschutz Rechnung zu tragen als auch die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ggf. in anderer Form und an anderen Orten zu erbringen.