Fortsetzung des Lockdowns

Fortsetzung des Lockdowns

Die zunächst bis zum 14.02.2021 geltenden Regelungen werden voraussichtlich um weitere drei Wochen verlängert. Die Werkstätten sind für alle Beschäftigten geöffnet. Es besteht weiterhin die Wahlmöglichkeit, die berufliche Teilhabe in der eigenen Wohnung oder in der Wohnstätte in Anspruch zu nehmen. Sobald wir verbindliche Aussagen bekommen, informieren wir Sie weiter.

Auch zu der aktualisierten Corona-Test-Verordnung in NRW werden wir nächste Woche weitere Informationen bekannt geben. Die Werkstätten stimmen derzeit das Testkonzept mit dem Gesundheitsamt ab.