Corona: Aktuell keine Gruppenbetreuungen 

Corona: Aktuell keine Gruppenbetreuungen 

Liebe Familien!

Leider dürfen wir aktuell keine Gruppenbetreuungen anbieten.

Um den Familien in dieser schwierigen und belastenden Zeit wenigstens ein Mindestmaß an Unterstützung zukommen zu lassen, bieten wir weiterhin folgende Unterstützungsmaßnamen an:

  • Einzelbetreuungen für Menschen mit Behinderungen, bei denen der empfohlene Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann und ein Körperkontakt nicht zwingend notwendig ist o d e r, die einen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Die Einzelbetreuungen können auch von Nutzerinnen und Nutzern in Anspruch genommen werden, die bislang ausschließlich oder überwiegend Gruppenbetreuung genutzt haben!
  • Individuelle Hilfen im Alltag außerhalb der Wohnung der Nutzer, das sind insbesondere z.B. Einkäufe, Botengänge (Rezepte, Post) usw.. Diese Hilfen können über die Zusätzlichen Betreuungsleistungen (125 €/Monat) oder über die Eingliederungshilfe, nicht aber über die Verhinderungspflege abgerechnet werden. 
  • Krisenintervention im Rahmen von telefonischer Beratung durch die hauptamtlichen pädagogischen Fachkräfte des FUD. Diese Hilfen können über die Zusätzlichen Betreuungsleistungen (125 €/Monat) oder über die Eingliederungshilfe, nicht aber über die Verhinderungspflege abgerechnet werden. 

Wir freuen uns, wenn wir Familien mit einem unserer Angebote unterstützen können.

Melden Sie sich gerne per Mail oder auf unserem Anrufbeantworter bei uns. Wir rufen Sie baldmöglichst zurück. 

Wir hoffen, auch unsere Gruppenbetreuungen bald wieder aufnehmen zu können und werden Sie darüber informieren. 

Zur Information:

Im Zuge der Corona-Krise hat der Bundestag mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz Neuregelungen zum Pflegegeld beschlossen. Sie betreffen Menschen mit dem Pflegegrad 2 bis 5. Die Pflicht-Beratungsbesuche müssen demnach bis zum 30. September 2020 nicht stattfinden. Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen und Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu schützen. An den Pflegegeld-Zahlungen ändert sich nichts: Die Empfänger haben weder Kürzungen noch Streichungen zu befürchten. Falls sie jedoch einen Beratungsbesuch wünschen, darf dieser durchgeführt werden.