Werkstattrat

Auf einen Blick!
Werkstattrat Büro
Richard-Wagner-Straße 16
32657 Lemgo
Telefon: 05261 6673711
werkstattrat@lebenshilfe-lemgo.de

Petra Grohnert, Vertrauensperson

Mitbestimmung und Mitwirkung

Die Mitglieder des Werkstattrates:

  • Carsten Batzdorf, Vorstands-Vorsitzender
  • Marko Grohnert, Mitglied des Vorstandes
  • Chris Hoppe, Mitglied des Vorstandes
  • Silvia Reineking, Schriftführerin
  • Burkhard Rechenberger
  • Frank Behrends
  • Simone Meurisch Rinne

Grundlage der Mitbestimmung und Mitwirkung der Werkstatt-Beschäftigten der Lebenshilfe Lemgo e.V. ist

  • der § 5 Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) und
  • die im Rahmen der Werkstattordnung erstellte Mitwirkungs-Ergänzungs-Ordnung (MEO).

Die Mitwirkung ist dabei unabhängig von der Geschäftsfähigkeit der Beschäftigten.

In der Mitwirkungs-Ergänzungs-Ordnung sind die für alle Werkstätten der Lebenshilfe Lemgo maßgebenden Mitwirkungsinhalte sowie die Grundsätze zur Wahl, Zusammensetzung und Arbeitsweise der Werkstatträte und der ergänzenden Gremien, soweit sie über Festlegungen der WMVO hinausgehen, beschrieben.

Der siebenköpfige Werkstattrat ist das Vertretungsorgan der behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Werkstätten der Lebenshilfe Lemgo e. V.. Er vertritt die Beschäftigten der Werkstätten Begatal, Großer Stein, Laubke 1 + 2, der Außenstellen Elfenborn und Lügde sowie die Beschäftigten auf ausgelagerten Arbeitsplätzen. Der Werkstattrat wird durch eine Vertrauensperson unterstützt.

In der Werkstatt Begatal und Werkstatt Großer Stein und ihren Außenstellen sind außerdem Gruppensprecher-Räte (GR) und der Elternbeirat (EB) eingerichtet. Sie dienen zur Unterstützung der Mitwirkung der Beschäftigten.

In den Gruppensprecher-Räten wirken die gewählten Gruppensprecher der Gruppen und Abteilungen sowie der Außenstellen der jeweiligen Werkstatt Begatal oder Werkstatt Großer Stein beim Informationsaustausch zwischen dem Werkstattrat und den jeweiligen Beschäftigtengruppen mit. Im Elternbeirat wirken die gewählten Vertreter der Angehörigen und der gesetzlichen Betreuer von Beschäftigten der Werkstatt Begatal und Werkstatt Großer Stein gemeinsam auf der Grundlage des § 149 (4) SGB IX mit.

Mitbestimmungsrechte
des Werkstattrates:

  • Ordnung und Verhalten in der Werkstatt
  • Arbeitszeiten
  • Entgeltordnung
  • Urlaubsplan
  • Verpflegung
  • Technische Einrichtungen zur Überwachung
  • Grundsätze zur Fort- und Weiterbildung
  • Gestaltung von Sanitär- und Aufenthaltsräumen
  • Soziale Aktivitäten der Werkstattbeschäftigten

Mitwirkungsrechte
des Werkstattrates

  • Darstellung und Verwendung des Arbeitsergebnisses
  • Unfallverhütung
  • Persönlichkeitsentwicklung und Übergangsförderung
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitskleidung und Arbeitsablauf
  • Dauerhafte Umsetzung von Beschäftigten auf andere Arbeitsplätze
  • Planung von Neubauten oder Umbauten, grundsätzliche Änderung der Arbeitsorganisation