Pflegeberatung durch den FUD möglich

Pflegeberatung durch den FUD möglich

Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten, müssen laut Gesetz in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen (§37 Abs. 3 SGB XI).

Bei Menschen mit dem Pflegegrad 2 oder 3 müssen halbjährlich Beratungsbesuche stattfinden.

Bei Menschen mit dem Pflegegrad 4 oder 5 sind es vier Termine im Jahr.

Für Menschen mit Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig. Sie wird einmal im Jahr von der Pflegekasse finanziert.

Die Pflegeberatung ist für alle kostenlos. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Beratungseinsätze. Werden Termine versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen.

Die Beratung findet immer bei dem Pflegebedürftigen zu Hause statt.

Das Angebot der Pflegeberatung gilt für alle Menschen mit einem Pflegegrad, auch wenn sie keine Kunden des FUD sind.

Christina Meyer ist unsere Ansprechperson und führt auch die Beratungseinsätze durch.

Wenn Sie Interesse haben, einen Termin vereinbaren möchten oder noch Fragen haben, melden Sie sich gerne direkt bei Christina Meyer:

0151 – 745 18 166

pflegeberatung@lebenshilfe-lemgo.de