Seit dem 18. März 2020 gilt das durch das Land NRW ausgesprochene Betretungsverbot für die Werkstattbeschäftigten. Dieses generelle Betretungsverbot endet nun am 10. Mai 2020.
Es sind für die zweite Maiwoche Lockerungen vorgesehen, die unter Einhaltung der notwendigen Schutzvorkehrungen wieder ein Mehr an Kontakten und Teilhabe am Arbeitsleben in der Werkstatt ermöglichen sollen.
Unsere Werkstätten haben dazu ein Gesundheitskonzept erarbeitet und mit dem Gesundheitsamt des Kreises Lippe beraten. Wir arbeiten im Moment an der Umsetzung der arbeitsorganisatorischen Maßnahmen. Der Fahrdienst wird unter Berücksichtigung der Corona-Risiken neu geregelt.
Die Werkstätten öffnen ganz behutsam ab Mittwoch den 13. Mai 2020 wieder. Es handelt sich dabei um eine Teilöffnung, leider können dann noch nicht wieder alle Beschäftigten in die Werkstatt kommen.
Dafür ist der Platz unter Beachtung der Abstandsregelungen nicht ausreichend. Beschäftigte, die zu den Risikogruppen gem. Robert-Koch-Institut gehören, müssen ebenso wie stationäre Heimbewohner zunächst noch zuhause bleiben.
Die Werkstatt informiert die Beschäftigten, die ab dem 13. Mai 2020 wieder kommen können persönlich. Wir werden dann gemeinsam „üben“, den Werkstattalltag gut und sicher zu gestalten. Wenn das gut gelingt, könnten nach und nach weitere Beschäftigte dazukommen.
Wir freuen uns für die Menschen mit Behinderung sehr, ihnen dann wieder ein Stück Arbeitsnormalität bieten zu können. Diejenigen, die noch nicht wieder kommen können, bitten wir um Geduld. Wir werden weiterhin wie bisher per Telefon und E-Mail Kontakt zu ihnen halten.
Text: Jörg Rother