Nachdem die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder gestern die weitere Vorgehensweise bezüglich der Corona-Beschränkungen beschlossen haben, erreichen uns heute viele Anfragen unserer Werkstatt-Beschäftigten. Ihr wollt wissen, ob Ihr am Montag, den 20. April, wieder in die Werkstätten kommen und eure Arbeit – wie gewohnt – aufnehmen dürft.
Diese Frage können wir leider zum jetzigen Zeitpunkt (16.04., 09.30 Uhr) noch nicht endgültig beantworten. Auch wir warten hier noch auf eine klare Aussage.
Sobald wir weitere Infos haben, werden wir euch hier und auch auf unserer Homepage auf dem Laufenden halten! Bitte habt noch etwas Geduld.
Hier ein paar Eckdaten aus dem Erlass von gestern, 15. April:
- Das bestehende Kontaktverbot wird bis zum 3. Mai verlängert
- Das Betretungsverbot in den Kitas bleibt weiterbestehen, die Notfallbetreuung wird aber auf weitere Berufsgruppen ausgeweitet.
- Die Schulen bleiben bis zum 4. Mai geschlossen (bis auf einige Ausnahmen!)
- Touristische Übernachtungen sind weiterhin nicht gestattet
- Großveranstaltungen sind mindestens bis zum 31. August untersagt
- Gastronomiebetriebe, Bars, Diskotheken, Theater, Bordelle, Schwimmbäder, Fitnessstudios, Sportstätten und Spielplätze bleiben weiterhin geschlossen
- Folgende Geschäfte können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen:
- alle Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche
- sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen.