Verlängerung des Corona-Lockdowns – Auswirkung auf die Werkstätten

Verlängerung des Corona-Lockdowns – Auswirkung auf die Werkstätten

Es gibt wichtige Neuigkeiten, die wir aktuell vom Landschaftsverband mitgeteilt bekommen haben.

Die bislang bis zum 10. Januar 2021 geltenden Maßnahmen werden zunächst bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Über die genauen Auswirkungen werden alle Beschäftigten und gesetzlichen Betreuer in der nächsten Woche schriftlich informiert.

Das Wichtigste in Kürze:

Der Regelbetrieb für alle Beschäftigten geht weiter, es gibt kein allgemeines Betretungs-Verbot für Werkstätten. Der Leistungsanspruch der Beschäftigten wird aufrechterhalten. In welcher Form die berufliche Teilhabe in der Zeit des Lockdowns erfolgt, wird in dieser Zeit stärker in das Ermessen der Beschäftigten und der Werkstatt gestellt.

Es gibt folgende Möglichkeiten:
–   Teilhabe in der Werkstatt
–   Teilhabe in der eigenen Wohnung
–   Teilhabe in Wohnstätten

Welche dieser drei Möglichkeiten gewählt wird, erfolgt in Abstimmung zwischen den Werkstätten und den jeweiligen Beschäftigten. Wohnhäuser/Angehörige sind in die Entscheidung einzubeziehen.

Wie bereits im Frühjahr 2020 gehören das Kontakthalten per Telefon, neuen Medien oder durch Hausbesuch und die Bereitstellung von Arbeit und Bildungspaketen im häuslichen Umfeld zu den von unseren Werkstätten angebotenen Leistungen für Beschäftigte, die sich für eine Teilhabe außerhalb der Werkstatt entscheiden.