Weitere Verlängerung der Corona-Betreuungsverordnung NRW

Weitere Verlängerung der Corona-Betreuungsverordnung NRW

Die Corona-Betreuungsverordnung NRW wurde bis zum 21. Mai 2021 verlängert. Ein Betretungsverbot für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) ist weiterhin nicht zu erwarten. Gleichwohl ist die sogenannte dritte Welle der Corona-Pandemie noch nicht gebrochen. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe verlängert daher seine Regelungen in Absprache mit dem MAGS und dem Landschaftsverband Rheinland zunächst ebenfalls bis zum 21. Mai 2021.

So ist es möglich, sowohl dem Gesundheitsschutz Rechnung zu tragen als auch die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ggf. in anderer Form an anderem Ort zu erbringen.