Die bisher geltenden Regelungen werden erneut bis zum 28. März 2021 verlängert. Die Werkstätten sind für alle Beschäftigten geöffnet, jedoch besteht weiterhin die Wahlmöglichkeit, die berufliche Teilhabe in alternativer Form (Heimarbeit) in Anspruch zu nehmen.
Impftermin steht noch nicht fest
Ab dem 08. März 2021 können Impfungen mittels mobiler Teams in den Werkstätten für behinderte Menschen stattfinden. Die Impfangebote richten sich sowohl an die Werkstattbeschäftigten als auch an das dortige Personal, das Aufgaben der Behandlung, Betreuung, Anleitung oder Pflege wahrnimmt oder in unmittelbaren Kontakt mit den Werksattbeschäftigten arbeitet. Auch vorübergehend abgemeldeten Beschäftigte sowie das Personal im Werkstatt-Fahrdienst erhalten ein Impfangebot.
Unsere Werkstätten haben ein großes Interesse, dies zum gesundheitlichen Wohl unserer Beschäftigten und Mitarbeiter zeitnah umzusetzen. Dem Kreis Lippe obliegt die Festsetzung einer im Bedarfsfall erforderlichen Reihenfolge der aufzusuchenden Einrichtungen. Von dort haben wir bislang noch keine konkreten Informationen erhalten, wann mit den Impfungen begonnen werden kann.
Die Teilnahme an den Impfungen ist freiwillig, wir hoffen auf eine größtmögliche Beteiligung.